
Das neue Förderportal des Programms "Wir für Sachsen" geht ab 1. September online. Es bietet Ihnen ab sofort die Möglichkeit, Ihr Projekt von der Antragstellung über die Mittelabforderungen bis hin zum Verwendungsnachweis online zu verwalten. Das Team von "Wir für Sachsen" hat viele Erleichterungen für Sie vorbereitet: Alle träger- und projektbezogenen Informationen können ab sofort innerhalb Ihres Nutzerkontos erstellt und geändert werden. Ergänzend postalisch mit rechtsverbindlicher Unterschrift sind künftig nur noch drei Dokumente einzureichen.
Den Antragstellern soll künftig viel Arbeit und Abstimmung erleichtert und übersichtliches und modernes Arbeiten für mehrere Personen ermöglicht werden. Das Förderportal der Bürgerstiftung Dresden ist unter https://www.wfs-foerderportal.de/ erreichbar. Unter dem Menüpunkt "Informationen" finden Sie ein umfangreiches Verzeichnis der häufig gestellten Fragen (FAQ). Sollte Ihre Frage dort nicht beantwortet werden, wenden Sie sich gerne auch persönlich an das Team unter team-wfs@buergerstiftung-dresden.de und telefonisch unter 0351-314 355 99.
Rechtsgrundlage der Förderung ist die Richtlinie zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts (FRL GeZus) des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Das Projekt "Wir für Sachsen" wird gefördert durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, es wird finanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushalts. Mit der Umstellung auf eine Online-Antragstellung wird dem bundesweit geltenden Onlinezugangsgesetztes (OZG) gefolgt, wonach alle Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 elektronisch zur Verfügung stehen sollen.
Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie auch unter https://buergerstiftung-dresden.de/Ehrenamt/Ehrenamt-Sachsen/ und https://ehrenamt.sachsen.de.
Die Antragsmöglichkeit endet am 31.10.2022 um Mitternacht. Eine rechtzeitige Antragstellung ermöglicht dem Team, alle Fragen umfassend zu beantworten, die sich bei der erstmaligen digitalen Antragstellung ergeben.